Geschichte
2022
Die NAGRA hat einen Standortentscheid für das Endlager für sämtliche radioaktiven Abfälle der Schweiz getroffen. Nördlich Lägern hat gewonnen. Jetzt arbeitet sie die Rahmenbewilligungsgesuche aus und reicht diese voraussichtlich 2024 ein.
Anschliessend werden diese von den Behörden geprüft. Etwa 2029 entscheidet der Bundesrat über die Bewilligung und unterbreitet seinen Entscheid dem Parlament. Gegen diese Bewilligung kann das Referendum ergriffen werden. Der definitive Entscheid erfolgt voraussichtlich 2031.
2018
Die Nidwaldner stimmen erneut ab. Aufgrund des zuvor erkämpften Mitspracherechts muss ein Schreiben des Regierungsrates an den Bund beurteilt werden, in welchem erneut gefordert wird den Wellenberg endlich als Reserveoption für ein geologisches Tiefenlager zu streichen. Das Nidwaldner Stimmvolk heisst das Schreiben an der Urne mit 89 % Ja-Stimmen gut.
Nach Ausarbeitung des Sachplans 2 bleiben als vorgeschlagene Standorte Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost übrig. Der Wellenberg ist nicht mehr im Vorschlag enthalten. Der Standort Wellenberg wird zwar weiterhin als „geeignet“ bezeichnet, „weist jedoch eindeutig Nachteile im Vergleich zu anderen SMA-Standortgebieten auf.“
2009 bis 2013
Die Etappe 2 des Auswahlverfahrens läuft. Der Staat war in diesem Zusammenhang aktiv. Es wurde eine "Sozioökonomische Wirkungsstudie" erstellt und die "Plattform Wellenberg" geschaffen. Diese soll die Bevölkerung angeblich mitreden lassen. In diesem Rahmen hat man sich fleissig um die Oberflächenbauten eines potenziellen Lagers gekümmert. Zwischenzeitliche Gerüchte der Wellenberg sei vom Tisch, haben sich nie bestätigt
2009
Es wird auf dem Web-Portal der NAGRA eine Übersicht über die aktuell vorgeschlagenen Standorte aufgelistet. Neben dem Bötzberg, dem Jura Südfuss, dem Südranden, dem Zürcher Weinland und der Nördlich Lägeren ist auch der Wellenberg wieder im Spiel. Offenbar gedenkt man ein weiteres Mal, das Endlager in "unseren Berg" zu bringen.
Eine Informationsveranstaltung am 13. November 2009 in Wolfenschiessen bestätigt, dass das Projekt ernsthaft ins Auge gefasst wird.
2008
Das Bundesamt für Energie führt eine schlecht besuchte Informationsveranstaltung in Stans durch. Dies Veranstaltung war wohl als Vorbereitung dafür gedacht, den Nidwaldnern den Wellenberg als Endlager wieder schmackhaft zu machen.
2003
Das Parlament streicht das dreifache Vetorecht für Tiefenlager aus dem Kernenergiegesetz. Sprich die Nidwaldner Bevölkerung verliert de facto ihr Mitspracherecht.
22.9.2002
Die Nidwaldner stimmen erneut über eine Endlager ab. Die Konzessionserteilung für einen Sondierstollen wird mit einem Nein Anteil über 57 % (Stimmbeteiligung über 70%!) deutlich abgelehnt.
25.6.1995
Ablehnung des Rahmenbewilligungsgesuchs durch das Nidwaldner Stimmvolk.
1993
Nach den Vorarbeiten hat die NAGRA im Jahre 1993 den Wellenberg als Standort für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Materialien (sogenannte kurzlebige Materialien) vorgeschlagen.
1989-1990
Die Nidwaldner Regierung erklärt die MNA Initiativen für ungültig, das Verfassungsgericht stösst diesen Entscheid allerdings wieder um.
1988
Das Sondiergesuch der NAGRA wird von der Landsgemeinde verworfen. Ebenso spricht sich die Gemeinde Wolfenschiessen dagegen aus.
1987
An der Landsgemeinde wird vom Nidwaldner Volk eine Initiative des MNA gutgeheissen, welche der Nidwaldner Bevölkerung mehr Mitsprache bei Endlagerfragen ermöglicht.
Die NAGRA hat einen Standortentscheid für das Endlager für sämtliche radioaktiven Abfälle der Schweiz getroffen. Nördlich Lägern hat gewonnen. Jetzt arbeitet sie die Rahmenbewilligungsgesuche aus und reicht diese voraussichtlich 2024 ein.
Anschliessend werden diese von den Behörden geprüft. Etwa 2029 entscheidet der Bundesrat über die Bewilligung und unterbreitet seinen Entscheid dem Parlament. Gegen diese Bewilligung kann das Referendum ergriffen werden. Der definitive Entscheid erfolgt voraussichtlich 2031.
2018
Die Nidwaldner stimmen erneut ab. Aufgrund des zuvor erkämpften Mitspracherechts muss ein Schreiben des Regierungsrates an den Bund beurteilt werden, in welchem erneut gefordert wird den Wellenberg endlich als Reserveoption für ein geologisches Tiefenlager zu streichen. Das Nidwaldner Stimmvolk heisst das Schreiben an der Urne mit 89 % Ja-Stimmen gut.
Nach Ausarbeitung des Sachplans 2 bleiben als vorgeschlagene Standorte Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost übrig. Der Wellenberg ist nicht mehr im Vorschlag enthalten. Der Standort Wellenberg wird zwar weiterhin als „geeignet“ bezeichnet, „weist jedoch eindeutig Nachteile im Vergleich zu anderen SMA-Standortgebieten auf.“
2009 bis 2013
Die Etappe 2 des Auswahlverfahrens läuft. Der Staat war in diesem Zusammenhang aktiv. Es wurde eine "Sozioökonomische Wirkungsstudie" erstellt und die "Plattform Wellenberg" geschaffen. Diese soll die Bevölkerung angeblich mitreden lassen. In diesem Rahmen hat man sich fleissig um die Oberflächenbauten eines potenziellen Lagers gekümmert. Zwischenzeitliche Gerüchte der Wellenberg sei vom Tisch, haben sich nie bestätigt
2009
Es wird auf dem Web-Portal der NAGRA eine Übersicht über die aktuell vorgeschlagenen Standorte aufgelistet. Neben dem Bötzberg, dem Jura Südfuss, dem Südranden, dem Zürcher Weinland und der Nördlich Lägeren ist auch der Wellenberg wieder im Spiel. Offenbar gedenkt man ein weiteres Mal, das Endlager in "unseren Berg" zu bringen.
Eine Informationsveranstaltung am 13. November 2009 in Wolfenschiessen bestätigt, dass das Projekt ernsthaft ins Auge gefasst wird.
2008
Das Bundesamt für Energie führt eine schlecht besuchte Informationsveranstaltung in Stans durch. Dies Veranstaltung war wohl als Vorbereitung dafür gedacht, den Nidwaldnern den Wellenberg als Endlager wieder schmackhaft zu machen.
2003
Das Parlament streicht das dreifache Vetorecht für Tiefenlager aus dem Kernenergiegesetz. Sprich die Nidwaldner Bevölkerung verliert de facto ihr Mitspracherecht.
22.9.2002
Die Nidwaldner stimmen erneut über eine Endlager ab. Die Konzessionserteilung für einen Sondierstollen wird mit einem Nein Anteil über 57 % (Stimmbeteiligung über 70%!) deutlich abgelehnt.
25.6.1995
Ablehnung des Rahmenbewilligungsgesuchs durch das Nidwaldner Stimmvolk.
1993
Nach den Vorarbeiten hat die NAGRA im Jahre 1993 den Wellenberg als Standort für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Materialien (sogenannte kurzlebige Materialien) vorgeschlagen.
1989-1990
Die Nidwaldner Regierung erklärt die MNA Initiativen für ungültig, das Verfassungsgericht stösst diesen Entscheid allerdings wieder um.
1988
Das Sondiergesuch der NAGRA wird von der Landsgemeinde verworfen. Ebenso spricht sich die Gemeinde Wolfenschiessen dagegen aus.
1987
An der Landsgemeinde wird vom Nidwaldner Volk eine Initiative des MNA gutgeheissen, welche der Nidwaldner Bevölkerung mehr Mitsprache bei Endlagerfragen ermöglicht.
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