aktuelles Lagerkonzept des Bundes
Die Schweizer Behörden haben ein Konzept erstellt, wie die Lagerung radioaktiver Abfälle durchgeführt werden soll. Unter Berücksichtigung grösstmöglicher Sicherheit soll das Material in Gesteinsschichten eingelagert werden, in der Beobachtungsphase noch rückholbar, danach verschlossen.
Gemäss dem Entsorgungskonzept des Bundesamtes für Energie kommen während der gesamten Betriebsdauer eines Kernkraftwerkes rund 70‘000 m3 schwach- und mittelradioaktive Substanzen, etwa 7000 m3 langlebige mittelradioaktive Substanzen und etwa 8000 m3 stark radioaktive Substanzen zusammen, welche entsorgt werden müssen. Dazu kommen die Abfälle aus Medizin und Industrie. Im Kernenergiegesetz ist geregelt, dass die Verursacher der Abfälle auch deren Entsorgung bezahlen müssen. Dazu wurden Fonds (Stillegungsfonds und Entsorgungsfonds) geöffnet, in welche schon heute einbezahlt wird. Die NAGRA ist beauftragt die Machbarkeit einer sicheren Entsorgung zu prüfen. Der Bund hat diesen Nachweis für schwach und mittelradioaktive Substanzen als erbracht beurteilt. Der Bund koordiniert die weiteren Aufgaben entscheidet bezüglich des Vorgehens.
Informationen der NAGRA dazu finden Sie hier als Download.
Die Abfälle sollen in sogenannte "geologische Tiefenlager" deponiert werden. Der Bund verspricht sich durch diese Vorgehensweise eine langfristige Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt.
Was heisst das für den Wellenberg
Sollte eines Tages im Wellenberg ein Endlager im Betrieb sein, wäre damit zu rechnen, dass etwa 80% der radioaktiven Abfälle, die in der Schweiz entstehen, dort eingelagert werden. Man kann davon ausgehen, dass das ganze Material quer durch Nidwalden transportiert wird, bevor man es im Wellenberg verstaut. Während der ersten Jahrzehnte wäre das Material noch rückholbar, für den Fall dass es zu Problemen kommen würde. Danach würde das eingelagerte Material für immer eingeschlossen.
Gemäss dem Entsorgungskonzept des Bundesamtes für Energie kommen während der gesamten Betriebsdauer eines Kernkraftwerkes rund 70‘000 m3 schwach- und mittelradioaktive Substanzen, etwa 7000 m3 langlebige mittelradioaktive Substanzen und etwa 8000 m3 stark radioaktive Substanzen zusammen, welche entsorgt werden müssen. Dazu kommen die Abfälle aus Medizin und Industrie. Im Kernenergiegesetz ist geregelt, dass die Verursacher der Abfälle auch deren Entsorgung bezahlen müssen. Dazu wurden Fonds (Stillegungsfonds und Entsorgungsfonds) geöffnet, in welche schon heute einbezahlt wird. Die NAGRA ist beauftragt die Machbarkeit einer sicheren Entsorgung zu prüfen. Der Bund hat diesen Nachweis für schwach und mittelradioaktive Substanzen als erbracht beurteilt. Der Bund koordiniert die weiteren Aufgaben entscheidet bezüglich des Vorgehens.
Informationen der NAGRA dazu finden Sie hier als Download.
Die Abfälle sollen in sogenannte "geologische Tiefenlager" deponiert werden. Der Bund verspricht sich durch diese Vorgehensweise eine langfristige Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt.
Was heisst das für den Wellenberg
Sollte eines Tages im Wellenberg ein Endlager im Betrieb sein, wäre damit zu rechnen, dass etwa 80% der radioaktiven Abfälle, die in der Schweiz entstehen, dort eingelagert werden. Man kann davon ausgehen, dass das ganze Material quer durch Nidwalden transportiert wird, bevor man es im Wellenberg verstaut. Während der ersten Jahrzehnte wäre das Material noch rückholbar, für den Fall dass es zu Problemen kommen würde. Danach würde das eingelagerte Material für immer eingeschlossen.
Bildquelle Nagra 01-96
Ein Tiefenlager für stark radioaktive Abfälle dürfte mit dem Entscheid der NAGRA das Projekt "Nördlich Lägern" einer Realisierung näher kommen. Allerdings ist dieses noch längst nicht in trockenen Tüchern. Erst wird es alle politischen Prozesse durch laufen müssen.
Ein Tiefenlager für stark radioaktive Abfälle dürfte mit dem Entscheid der NAGRA das Projekt "Nördlich Lägern" einer Realisierung näher kommen. Allerdings ist dieses noch längst nicht in trockenen Tüchern. Erst wird es alle politischen Prozesse durch laufen müssen.
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